Montag, 22. September 2008
Elterngeld im Vergleich
Das Statistische Bundesamt hat beim Elterngeld einen Vergleich zwischen Einkommensersatzleistung und Mindestbetragszahlung durchgeführt und kam auf ein interessantes Ergebnis. Von den jeweiligen Elternteilen bezogen 53 % den Einkommensersatz und 47 % den Mindestbetrag. Ein solches Ergebnis hatte niemand vermutet, denn es beläuft sich auf fast jeweils die Hälfte. Zusätzlich bekamen von den insgesamt 399.000 Elternteilen zum Einkommensersatz 50.000 Leute einen Bonus für Geschwister und/oder einen Mehrlingszuschlag. Der Bonus für Geschwister beläuft sich auf 10 % des Elterngeldes und ist mit einem Minimum von 75 Euro festgehalten worden. Beim Mehrlingszuschlag erhält der Elternteil 300 Euro für das zweite Kind und natürlich alle weiteren Kinder. Allerdings von 353.000 Personen, die Elterngeld bezogen in Verbindung mit dem Mindestbetrag, bekamen 230.000 Elternteile nur den Mindestbetrag von 300 Euro. Hinzukommend erhielten 230.000 Elternteile den Bonus für Geschwister und/oder den Mehrlingszuschlag. Dieser Vergleich ist wirklich erstaunlich und wäre ohne das Statistische Bundesamt wahrscheinlich nie ans Tageslicht gekommen.
Haben die Mütter und Väter vor der Geburt des Kindes gearbeitet, erhalten sie den Einkommensersatz. Dies gilt auch für Personen die nur Teilzeit gearbeitet haben oder Geringverdiener waren. Liegt der Anspruch unter den 300 Euro, so bekommen die Elternteile den Mindestbetrag. Dieser kommt meistens zur Anwendung, wenn die Eltern vorher nicht arbeiten gegangen sind. Insgesamt 93 % der betroffenen Mütter und Väter waren vor der Geburt ihres Kindes nicht berufstätig. Nur ganze 7 % haben vorher gearbeitet und erhielten den erhöhten Mindestbetrag, da der Anspruch für Elterngeld unter den 300 Euro lag.
Am meisten bekamen den Einkommensersatz die Elternteile aus den Bundesländern Bayern, Sachsen und Brandenburg und in Niedersachsen, Bremen und Nordrhein-Westfalen wurde am wenigsten gezahlt.
Durchschnittlich bekam also jeder Zweite in Bremen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen das Elterngeld gestützt auf den Mindestbetrag. Dadurch war der Anteil in Bayern, Sachsen und Brandenburg wesentlich geringer. Diese Ergebnisse bezogen sich auf den Zeitraum vom 01.01.2007 bis Anfang Juni 2008.

... comment